Informationen des Vorstands zur Corona Pandemie

Der Vorstand hat mit dem Beschluss 20211028-5 vom 28.10.2021 neue Regelungen für Versammlungen und Trainingsbetrieb im Vereinshaus des ZCC e.V. beschlossen.

Folgende Ergänzungen gelten:

  • Das Training ist nur unter Einhaltung der 2G Regelungen möglich (Ausnahme: Kinder- und Jugendsport)
  • Für Treffen im Vereinshaus gilt:
    • bis 15 Personen 3G
    • ab 15 bis 30 Personen 2G.
Beschlussnummer: 20211028-5
Durchführung von Versammlungen und Trainingsbetrieb im Vereinshaus des ZCC e.V. finden unter der Berücksichtigung der jeweils aktuell geltenden Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung statt.
Bemerkung: Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein.

Der Vorstand hat mit dem Beschluss 20210511-3 vom 11.05.2021 folgende Anpassung als Anlage zum Infektionsschutzkonzept festgelegt:

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Änderung der Thüringer SARS-Cov-2 Infektionsschutz Maßnahmenverordnung ist der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu 5 Kindern unter freiem Himmel wieder gestattet.

Das bestehende Infektionsschutzkonzept des ZCC e.V vom 26.05.2020 wird wie folgt angepasst:

  1. Gemäß den aktuellen geltenden Verordnungen dürfen seit dem 06.05.2021 die Tanzgruppen mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen bis zu 5 Personen das Training als kontaktloses Training wieder aufnehmen.
  2. Das Training darf vorerst nur in der Außenanlage des Vereinshauses des ZCC erfolgen.
  3. Die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln geltend weiterhin.
  4. Das Training einer 5-er Gruppe wird jeweils von einem Trainer oder einer anleitenden Person betreut.
  5. Der Trainer und die anleitenden Personen müssen ein negatives Ergebnis eines Schnelltests nach § 10 der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, einen Antigenschnelltest oder einen PCR-Test vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test darf zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
  6. Der ZCC e.V. stellt seinen Trainern und anleitenden Personen Schnelltests zur Verfügung, die als Selbsttests vor Beginn des Trainings unter Aufsicht einer beauftragten Person vorzunehmen sind. Beauftragte Personen sind alle Trainer, die in die Schnelltests eingewiesen wurden.
  7. Das Vereinshaus selbst darf nur für den Toilettengang genutzt werden. Umziehen oder ein Aufenthalt in den Räumen des Vereinshauses ist nicht gestattet.

Der Vorstand hat mit dem Beschluss 20210202-1 folgendes festgelegt:

Mit Bezug auf den Beschluss 20203010-1 des Vorstandes des ZCC e.V. werden ergänzend die Faschings-Gala des ZCC e.V. am 13.02.2021 und der Kinderfasching des ZCC e.V. am 14.02.2021 abgesagt.

Der Vorstand hat mit dem Beschluss 20201030-1 folgendes festgelegt:

Mit Bezug auf den Beschluss des Bundes und der Länder vom 28.10.2020 zu den COVID-19 Auswirkungen beschließt der Vorstand des ZCC e.V. dass alle Aktivitäten z.B. Training, Sitzungen oder Versammlungen mit persönlichen Kontakten der Vereinsmitglieder bis auf weiteres untersagt sind.

Infektionsschutzkonzept des ZCC e.V

Vorlage Trainingsprotokoll 2 Spalten (PDF)

Vorlage Trainingsprotokoll 2 Spalten (WORD)

Vorlage Trainingsprotokoll 3 Spalten (PDF)

Vorlage Trainingsprotokoll 3 Spalten (WORD)


Hygienekonzept BDK

Anlage 1 Trainingsprotokoll

Anlage 2 Risikoeinschaetzung

Der Vorstand hat mit dem Beschluss 20200526-4 das Infektionsschutzkonzept mit Hygieneregeln und folgende Punkte festgelegt:

Training ist ab dem 02.06.2020 unter folgenden genannten Voraussetzungen wieder möglich:

a.     Grundsätzlich entscheiden die jeweiligen Trainer, ob das Training stattfindet.

b.     Es gelten das vom Vorstand mit diesem Beschluss freigegebene Infektionsschutzkonzept mit Hygieneregeln des Ziegenberger Carneval Club e.V..

c.     Das Infektionsschutzkonzept und die Hygieneregeln müssen durch die Mitglieder oder deren gesetzlichen Vertreter einmalig unterschrieben und an den Vorstand gegeben werden.

d.     Es muss vor jedem Training eine Risikoeinschätzung (siehe Anlage) durch die Teilnehmer ausgefüllt an den Trainer gegeben und dann ebenfalls durch den Trainer dem Vorstand bereitgestellt werden.

e.     Es muss für jedes Training ein Trainingsprotokoll (siehe Anlage) durch die Trainer geführt und dann ebenfalls dem Vorstand bereitgestellt werden.

f.      Das Training im Vereinshaus ist nur für die Tanzmariechen (Einzeltraining) möglich.

g.     Für größere Gruppen ist das Training nur im Außenbereich unter Einhaltung der Abstands- u. Hygieneregeln möglich.

h.     Es kann auch im Sportcenter Suhl (SCS) unter Einhaltung der dort gültigen Hygieneregeln des SCS trainiert werden.

i.      Das Hygienekonzept des BDK (siehe Anlage) ist ebenfalls einzuhalten.